Kosten

Gesetzliche Krankenversicherung: Die Beantragung und Abrechnung erfolgt direkt mit der Krankenkasse.

Private Krankenversicherung: In der Regel werden die Kosten für eine Psychotherapie von den privaten Krankenversicherungen sowie Beihilfestellen erstattet. Im Einzelfall hängt die Kostenerstattung von Ihrem Vertrag ab, den Sie mit Ihrer Versicherung abgeschlossen haben. Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Kasse bzw. Beihilfe und erbitten die entsprechenden Formulare zur Beantragung von Psychotherapie.

Selbstzahler: In diesem Fall würde ich direkt mit Ihnen auf Basis der GOÄ abrechnen. Bitte kontaktieren Sie mich gern, wenn Sie Kostenfragen haben.

Therapeuten Supervision/Selbsterfahrung: Für Einzelsupervision sowie im Rahmen der Therapieausbildung (Ärzte und Psychologen) notwendige Supervision und Selbsterfahrung berechne ich 100 Euro pro Stunde. Ich arbeite in Kooperation mit mehreren Ausbildungsinstituten, sodass auch hier Ihre Stunden angerechnet werden. Da ich von der Ärztekammer anerkannte Lehrtherapeutin bin, können Sie die Stunden auf Ihre Weiterbildung anrechnen.

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